Google Analytics 4 (GA4) ist das aktuelle Webanalyse-Werkzeug von Google. Nach Einschätzung der deutschen Datenschutzaufsichten setzt sein Einsatz in der Regel eine Einwilligung der Besucher voraus, die technisch über eine Einwilligungsverwaltung und den Consent Mode v2 umgesetzt wird. Ein Setup ohne diese Einwilligungslogik birgt rechtliche Risiken. Ein sorgfältiges Setup verbindet deshalb technische Konfiguration mit rechtlicher Prüfung.
Ein prüfbares Setup trennt vier Aufgaben: Einwilligung einholen, den Zustand technisch an Google übergeben, relevante Ereignisse erfassen und die Übermittlung im Browser kontrollieren. Consent Mode ersetzt kein Einwilligungsbanner. Google beschreibt den Unterschied zwischen einfachem und erweitertem Modus in der Dokumentation zum Consent Mode. Die Auswahl geschäftlich relevanter Kennzahlen gehört anschließend in den Prozess für datengetriebenes Marketing.
Warum das Standard-Setup nicht ausreicht
Wird GA4 per Standard-Snippet eingebunden, erfasst es Daten unabhängig davon, ob eine Einwilligung vorliegt. Die Rechtsgrundlage für den Einsatz ist in der Regel die Einwilligung (§ 25 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die Einrichtung muss deshalb sicherstellen, dass die Messung erst nach einer aktiven, informierten Entscheidung startet. Orientierung gibt die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz (DSK) für Anbieter digitaler Dienste (Version 1.2, November 2024).
Consent Mode v2 als technische Grundlage
Consent Mode v2 ist ein Mechanismus von Google, der das Verhalten der Tags an die Einwilligung anpasst. Er ersetzt die Einwilligung nicht. Google unterscheidet zwei Varianten: Im einfachen Einwilligungsmodus werden die Google-Tags erst geladen, wenn Besucher mit dem Einwilligungsbanner interagiert haben. Im erweiterten Modus werden die Tags sofort geladen und senden ohne Einwilligung Signale ohne Cookies an Google. Ob diese Übermittlung datenschutzrechtlich zulässig ist, ist im Einzelfall zu bewerten. Die technische Umsetzung erfolgt über den Google Tag Manager in Kombination mit einer Einwilligungsverwaltung (Consent-Management-Plattform), die die Entscheidung an alle eingebundenen Dienste weitergibt.
Die wichtigsten Schritte im Überblick
Zuerst wird eine Einwilligungslösung eingebunden, die getrennte Entscheidungen erlaubt, etwa für Analyse- und Marketingzwecke. Anschließend wird GA4 über den Tag Manager mit aktiviertem Consent Mode konfiguriert. Danach folgt die Einrichtung relevanter Ereignisse und Schlüsselereignisse (bis 2024 in GA4 „Conversions“ genannt), damit die Daten für Marketingentscheidungen aussagekräftig sind. Für die Auftragsverarbeitung stellt Google Datenverarbeitungsbedingungen bereit, die in den Kontoeinstellungen zu akzeptieren sind. Für die Übermittlung in die USA gilt derzeit der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US Data Privacy Framework vom 10. Juli 2023. Das Gericht der EU hat eine Klage dagegen am 3. September 2025 abgewiesen (Rs. T-553/23), ein Rechtsmittel beim Gerichtshof der EU ist anhängig (Rs. C-703/25 P). Den Rechtsstand sollten Sie deshalb regelmäßig prüfen. Abschließend gehört eine korrekte Beschreibung der Datenverarbeitung in die Datenschutzerklärung.
Häufige Fragen
Was unterscheidet GA4 von Universal Analytics?
GA4 erfasst jede Interaktion als Ereignis, während Universal Analytics auf Sitzungen und Seitenaufrufen aufbaute. Universal Analytics hat in Standard-Properties am 1. Juli 2023 die Datenverarbeitung eingestellt, GA4 ist seitdem der Nachfolger. Berichte, Kennzahlen und Bedienung unterscheiden sich deutlich vom Vorgänger.
Reicht ein Cookie-Banner allein?
Nein. Ein Cookie-Banner ist nur ein Baustein. Entscheidend ist, dass die technische Umsetzung im Tag Manager die Entscheidung der Besucher tatsächlich umsetzt: Analyse-Cookies werden erst nach erteilter Einwilligung gesetzt, eine Ablehnung wird an alle eingebundenen Dienste weitergegeben.
Tracking-Setup für Ihre Website
Wir richten GA4 mit Consent Mode v2 technisch ein und dokumentieren die Umsetzung. Die rechtliche Prüfung übernehmen Ihr Datenschutzbeauftragter oder Ihr Rechtsbeistand.
Projekt besprechenAllgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Angaben ohne Gewähr. Verantwortlich: DigMa Systems UG (haftungsbeschränkt), siehe Impressum. Google Analytics und Google Tag Manager sind Marken von Google LLC. Zwischen DigMa Systems und dem Anbieter besteht keine Verbindung. Quellen (abgerufen im Oktober 2026): DSK, Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter:innen von digitalen Diensten, Version 1.2 (bfdi.bund.de); Google Analytics-Hilfe, „Einwilligungsmodus einrichten“ und „Conversions im Vergleich zu Schlüsselereignissen“ (support.google.com); Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 und Rechtsmittel C-703/25 P (eur-lex.europa.eu).